Dein Tarifvertrag im Versicherungsgewerbe 

Was hat es mit der „Probezeit“ auf sich?

Die Probezeit beträgt mindestens einen Monat und darf höchstens drei Monate betragen.
Während dieser Zeit kann von Deiner Seite – aber auch von Seiten deines Ausbildungsbetriebes – ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden.

Nach Ende der Probezeit kann dir nur noch fristlos gekündigt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, wie z.B. Diebstahl, unentschuldigtes Fehlen im Betrieb oder in der Schule...

Was steht mir an Ausbildungsvergütung zu?

bei 3-jähriger Ausbildung:

1. Ausbildungsjahr: 733 EURO
2. Ausbildungsjahr: 805 EURO
3. Ausbildungsjahr: 876 EURO

bei 2 ½-jähriger Ausbildung:

Im ersten halben Jahr:                  733 EURO
ab dem 2. Halbjahr (für ein Jahr):   805 EURO
im letzten Ausbildungsjahr:           876 EURO

bei 2-jähriger Ausbildung:

1. Ausbildungsjahr: 805 EURO
2. Ausbildungsjahr: 876 EURO

Und Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld?

Du erhältst 50% der Ausbildungsvergütung Urlaubsgeld und 80% Weihnachtsgeld.
 

Und sonst...?

Außerdem stehen dir monatlich 40 Euro Vermögenswirksame Leistungen zu; diese musst du allerdings in einem „vermögensbildenden Vertrag“ anlegen.

Wie viel muss/ darf ich eigentlich arbeiten?

Generell beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 38 Stunden (ohne Pausen).
Jedoch dürfen 10 Stunden/ 8 Stunden  an einem Tag nicht überschritten werden!

Wie viel Urlaub steht mir zu?

Dir stehen 30 Arbeitstage Urlaub zu.
Während der Ausbildung soll er dir in den Berufsschulferien gewährt werden.
Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, so muss dir für jeden Berufsschultag, an dem du die Berufsschule besuchst, ein weiterer Urlaubstag gewährt werden.

Wann darf ich meinen ersten Urlaub nehmen?

Nach  6 Monaten/ 3 Monaten  nach Ausbildungsbeginn.

Muss ich am 24.12. bzw. am 31.12. einen Urlaubstag „opfern“?

Nein, diese Tage sind tariflich als arbeitsfrei festgelegt worden.

Hurra – ich ziehe in meine erste eigene Wohnung...

...dann stehen dir 1 bis 3 freie Tage (häufig nach Entfernungen zwischen altem und neuem Wohnort gestaffelt) Sonderurlaub zu.
Weitere Gründe für Sonderurlaub sind z.B.:
Todesfall in der Familie, eigene Hochzeit...

Wann ist meine Ausbildung beendet?

Deine Ausbildung endet an dem Tag, an welchem du deine Abschlussprüfung bestanden hast.

Wann erfahre ich, ob ich nach der Ausbildung übernommen werde?

Spätestens einen Monat vor Ende deiner Ausbildung muss dein Betrieb dir mitteilen, ob du übernommen wirst.

Last, but not least...

Wenn du im Betrieb ständig am Bildschirm sitzt, hast du nach einem Jahr, danach jeweils alle drei Jahre, Anspruch auf eine augenärztliche Untersuchung.
Die Kosten dafür trägt dein Betrieb (meist wird dies vom betriebsärztlichen Dienst durchgeführt).

Der Tarifvertrag ist nicht unbedingt für alle verbindlich –
einen Rechtsanspruch auf diese Regelungen haben nur ver.di-Mitglieder!

Als Auszubildender kostet dich der ver.di-Beitrag 1 % deines Einkommens.

Nur ver.di-Mitglieder erhalten bei Problemen während der Ausbildung (und auch danach) kostenlose Rechtsberatung bei uns.

Die Beratung von ver.di-Hamburg findet im Gewerkschaftshaus am Besenbinderhof statt.