Arbeitgeberverband verweigert
Tarifabschluss!
Der Arbeitgeberverband hat in der ersten
Runde die Vorlage eines Angebots abgelehnt. Die Arbeitgeber weigern sich
inhaltlich in die Tarifverhandlungen einzusteigen, solange ver.di sich
nicht in Fragen der Gesundheitspolitik im Sinne der Arbeitgeber positioniert
und gefährden damit die Tarifautonomie!
Das ist eine Provokation, die ver.di scharf
zurückgewiesen hat!
In der ersten Verhandlungsrunde für
die Angestellten der Versicherungswirtschaft am 13. Mai 2002 weigerten sich die Arbeitgeber, ein Angebot zu unterbreiten.
Ultimativ forderte der Arbeitgeberverband ver.di auf, sich entschieden gegen eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze
in der Krankenversicherung auszusprechen. Der Arbeitgeberverband machte
damit seine bereits im Vorfeld der Verhandlungen wiederholt angekündigte Drohung wahr, keine Verhandlungen mit
ver.di führen zu wollen, wenn ver.di sich nicht im Sinne der Arbeitgeber in der laufenden Diskussion um die anstehende Gesundheitsreform
positioniert. – Das ist eine Provokation!
Das höchste ver.di-Gremium – der
Gewerkschaftsrat – hat sich im Februar zur anstehenden Gesundheitsreform
positioniert und im Hinblick auf die Interessen der Beschäftigten
in der Versicherungswirtschaft keinen Beschluss zur Veränderung der
Versicherungspflichtgrenze gefasst. Mit den Fragen der Finanzierung der
Krankenversicherung befasst sich in ver.di z.Zt. eine Expertenkommission,
deren Arbeitsergebnis der Arbeitgeberverband offensichtlich diktieren will.
Damit verknüpft der AGV in unzulässiger Weise Themen der Gesundheitspolitik
mit der Tarifpolitik.
Der Arbeitgeberverband trägt die
Auseinandersetzung über die Gesundheitsreform auf dem Rücken
der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Er macht die Tarifverhandlungen
von tarifvertragsfremden Vorbedingungen abhängig. Der Arbeitgeberverband
gefährdet mit seiner Haltung bewusst die Tarifautonomie. Ver.di
dazu:
Die Vermischung von Tarifverhandlungen
und Sozialpolitik ist eine bisher einmalige Provokation! Wer zwei völlig
verschiedene Themenkomplexe verknüpft, rührt eine explosive Mischung.
Tarifautonomie bedeutet: Tarifverhandlungen
über Gehälter und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten
zu führen.
Die Beschäftigten haben eine deutliche
Gehaltssteigerung verdient!
Deshalb fordern wir die Arbeitgeber erneut
auf:
legen Sie am 28. Mai (2. Runde in Frankfurt
a.M.) ein verhandlungsfähiges Angebot auf den Tisch!
Der Arbeitgeberverband provoziert einen
„tariflosen Zustand“!
Welche Folgen hätte dies für
nicht gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte?
Alle Beschäftigten, die nicht bis
zum 31. Mai 2002 (zu diesem Termin läuft der geltende Tarifvertrag
aus) ver.di-Mitglied sind, hätten keinerlei kollektivrechtlichen Anspruch
auf die bisherigen Tarifregelungen im Versicherungsgewerbe. Sie wären
– nach den Bestimmungen des Tarifvertragsgesetzes – im „tariflosen Raum“
und müssten alle Regelungen mit Ihrem Arbeitgeber individuell aushandeln.
Für alle, die noch in diesem Monat
ver.di-Mitglied werden, gelten weiterhin die gesamten tarifvertraglichen
Bestimmungen!
Wir fordern deutliche Gehaltserhöhungen
ohne Vorbedingungen!
Herausgeber/verantwortlich:
V.i.S.d.P.: Harald Reutter ver.di-Bundesvorstand
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