Tarifrunde 2002
ver.di Flugblatt 13.05.2002

Arbeitgeberverband verweigert Tarifabschluss!
Der Arbeitgeberverband hat in der ersten Runde die Vorlage eines Angebots abgelehnt. Die Arbeitgeber weigern sich inhaltlich in die Tarifverhandlungen einzusteigen, solange ver.di sich nicht in Fragen der Gesundheitspolitik im Sinne der Arbeitgeber positioniert und gefährden damit die Tarifautonomie!
Das ist eine Provokation, die ver.di scharf zurückgewiesen hat!
In der ersten Verhandlungsrunde für die Angestellten der Versicherungswirtschaft am 13. Mai 2002 weigerten sich die Arbeitgeber, ein Angebot zu unterbreiten. Ultimativ forderte der Arbeitgeberverband ver.di auf, sich entschieden gegen eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung auszusprechen. Der Arbeitgeberverband machte damit seine bereits im Vorfeld der Verhandlungen wiederholt angekündigte Drohung wahr, keine Verhandlungen mit ver.di führen zu wollen, wenn ver.di sich nicht im Sinne der Arbeitgeber in der laufenden Diskussion um die anstehende Gesundheitsreform positioniert. – Das ist eine Provokation!
Das höchste ver.di-Gremium – der Gewerkschaftsrat – hat sich im Februar zur anstehenden Gesundheitsreform positioniert und im Hinblick auf die Interessen der Beschäftigten in der Versicherungswirtschaft keinen Beschluss zur Veränderung der Versicherungspflichtgrenze gefasst. Mit den Fragen der Finanzierung der Krankenversicherung befasst sich in ver.di z.Zt. eine Expertenkommission, deren Arbeitsergebnis der Arbeitgeberverband offensichtlich diktieren will. Damit verknüpft der AGV in unzulässiger Weise Themen der Gesundheitspolitik mit der Tarifpolitik.
Der Arbeitgeberverband trägt die Auseinandersetzung über die Gesundheitsreform auf dem Rücken der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Er macht die Tarifverhandlungen von tarifvertragsfremden Vorbedingungen abhängig. Der Arbeitgeberverband gefährdet mit seiner Haltung bewusst die Tarifautonomie. Ver.di dazu:
Die Vermischung von Tarifverhandlungen und Sozialpolitik ist eine bisher einmalige Provokation! Wer zwei völlig verschiedene Themenkomplexe verknüpft, rührt eine explosive Mischung.
Tarifautonomie bedeutet: Tarifverhandlungen über Gehälter und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu führen.
Die Beschäftigten haben eine deutliche Gehaltssteigerung verdient!
Deshalb fordern wir die Arbeitgeber erneut auf:
legen Sie am 28. Mai (2. Runde in Frankfurt a.M.) ein verhandlungsfähiges Angebot auf den Tisch!
Der Arbeitgeberverband provoziert einen „tariflosen Zustand“!
Welche Folgen hätte dies für nicht gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte?
Alle Beschäftigten, die nicht bis zum 31. Mai 2002 (zu diesem Termin läuft der geltende Tarifvertrag aus) ver.di-Mitglied sind, hätten keinerlei kollektivrechtlichen Anspruch auf die bisherigen Tarifregelungen im Versicherungsgewerbe. Sie wären – nach den Bestimmungen des Tarifvertragsgesetzes – im „tariflosen Raum“ und müssten alle Regelungen mit Ihrem Arbeitgeber individuell aushandeln.
Für alle, die noch in diesem Monat ver.di-Mitglied werden, gelten weiterhin die gesamten tarifvertraglichen Bestimmungen!
Wir fordern deutliche Gehaltserhöhungen ohne Vorbedingungen!

Herausgeber/verantwortlich: V.i.S.d.P.: Harald Reutter ver.di-Bundesvorstand
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